- überschreiten
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über|schrei|ten [y:bɐ'ʃrai̮tn̩], überschritt, überschritten <tr.; hat:1. über etwas hinübergehen:die Schwelle eines Hauses, eine Grenze überschreiten; Überschreiten der Gleise verboten!2. (eine Vorschrift) nicht beachten, sich nicht (an ein bestimmtes Maß) halten:ein Gesetz, seine Befugnisse überschreiten; sie hat das Tempolimit um mindestens 50 km/h überschritten.* * *
über|schrei|ten 〈V. tr. 228; hat〉 etwas \überschreiten1. kreuzen, über etwas hinübergehen, hinüberfahren2. über etwas hinausgehen● eine Straße, Grenze, einen Fluss \überschreiten; diese Forderung überschreitet meine Mittel, meine Kräfte; seine Befugnisse, Vollmachten \überschreiten etwas tun, wozu man keine B., V. hat; die zulässige Geschwindigkeit \überschreiten schneller fahren als zulässig; den Kredit \überschreiten mehr schulden, als Kredit gegeben wird; das Maß \überschreiten; die Schwelle des Hauses \überschreiten; seinen Urlaub \überschreiten länger ausbleiben, als der U. gestattet; er hat die 40 bereits überschritten er ist älter als 40 Jahre* * *
über|schrei|ten <st. V.; hat [mhd. überschrīten]:1. über etw. hinweg-, hinausgehen:die Schwelle, den Rhein, die Grenze ü.;<subst.:> Überschreiten der Gleise verboten!;Ü etw. überschreitet jmds. Fähigkeiten, eine gewisse Größe;sie hat die siebzig bereits überschritten (ist bereits über siebzig Jahre alt).2. sich nicht an das Festgelegte halten, darüber hinausgehen:seine Befugnisse ü.;er hat das Tempolimit um mindestens 50 km/h überschritten.* * *
über|schrei|ten <st. V.; hat (mhd. überschrīten): 1. über etw. hinweg-, hinausgehen: die Schwelle ü.; Schon er überschreitet siegreich den Tejo (Schneider, Leiden 8); dass er den Plan hatte, die Staatsgrenze illegal zu ü. (Brasch, Söhne 39); <subst.:> Überschreiten der Gleise verboten!; Ü etw. überschreitet jmds. Fähigkeiten, jmds. Denkvermögen; Das Schöne ... darf eine gewisse Größe nicht ü. (Thieß, Reich 445); ... dass die Mitte des Jahres überschritten war (Maegerlein, Triumph 142); dass er den Höhepunkt seines Lebens längst überschritten hatte (Th. Mann, Buddenbrooks 416); er hat die siebzig bereits überschritten (ist bereits über siebzig Jahre alt). 2. sich nicht an das Festgelegte halten, darüber hinausgehen: seine Kompetenzen, Befugnisse ü.; er hat das Tempolimit um mindestens 50 km/h überschritten; dass ... die zulässigen Grenzwerte ... um 100 Prozent überschritten wurden, ohne dass ... die entsprechende Smogstufe ausgelöst wurde (Freie Presse 6. 12. 89, 5).
Universal-Lexikon. 2012.